Privat verkaufen, sicher und zum fairen Preis

Mit einem realistischen Preis, guten Fotos und einem sauberen Kaufvertrag verkaufen Sie Ihr Fahrzeug schneller und ohne Ärger danach. So gehen Sie vor.

Lesezeit rund vier MinutenStand 04.10.2026

Ein Privatverkauf bringt meist mehr ein als der Eintausch bei einer Garage. Dafür regeln Sie selbst Preis, Inserat, Anfragen und Übergabe. Gehen Sie Schritt für Schritt vor.

Preis festlegen

Der Preis entscheidet, wie schnell sich Interessierte melden. Vergleichen Sie ähnliche Inserate mit gleichem Modell, ähnlichem Jahrgang und Kilometerstand. Beim Inserieren schlägt Ihnen drivebro zudem einen Preis vor, berechnet aus vergleichbaren Fahrzeugen.

Planen Sie etwas Spielraum für die Verhandlung ein, aber nicht zu viel: Ein Preis deutlich über dem Markt schreckt ab. Steht die MFK bald an, kann eine frische Prüfung den Verkauf erleichtern.

Vorbereiten und fotografieren

Reinigen Sie das Fahrzeug innen und aussen und legen Sie die Unterlagen bereit: Fahrzeugausweis, Serviceheft, Rechnungen, MFK-Bericht und beide Schlüssel.

Fotografieren Sie bei Tageslicht vor einem ruhigen Hintergrund. Bewährt haben sich diese Ansichten:

  • vorne und hinten schräg, dazu beide Seiten
  • Cockpit mit eingeschalteter Anzeige des Kilometerstands
  • Vordersitze, Rücksitze und Kofferraum
  • Reifen und, falls vorhanden, der zweite Radsatz
  • Kratzer oder Dellen, ehrlich und gut sichtbar

Machen Sie das Kontrollschild unkenntlich, bevor Sie die Fotos hochladen. Je nach Paket laden Sie bei drivebro 20, 30 oder 40 Fotos hoch; der Fotoguide beim Inserieren zeigt, welche Ansichten noch fehlen.

Inserat

Ein gutes Inserat beantwortet die häufigsten Fragen, bevor sie gestellt werden. Nennen Sie im Titel Marke, Modell und Version. In die Beschreibung gehören erste Inverkehrsetzung, Kilometerstand, Getriebe, letzte MFK, Service, Anzahl Vorbesitzer und bekannte Schäden. Schreiben Sie sachlich und ehrlich. Auf Wunsch schlägt Ihnen der Textassistent einen Text vor, den Sie anpassen.

Was es kostet: Bei drivebro wählen Sie Basic für CHF 19 einmalig (30 Tage, bis 31.12.2026 gratis) oder Premium XXL für CHF 49 einmalig, das bis zum Verkauf läuft. Für mehr Sichtbarkeit buchen Sie Premium für CHF 29 im Monat dazu. Zum Inserieren brauchen Sie ein Konto und eine hinterlegte Karte; belastet wird nur, was Sie buchen. Das Inserat endet sofort, wenn Sie das Fahrzeug als verkauft markieren. Pakete vergleichen

Ihre Telefonnummer bleibt verborgen: Interessierte schreiben Ihnen über drivebro-Nachrichten. Ob Sie Ihre Nummer weitergeben, entscheiden Sie selbst.

Anfragen und Probefahrt

Seriöse Interessierte stellen konkrete Fragen und wollen das Fahrzeug sehen. Vorsicht bei Käuferinnen und Käufern, die ohne Besichtigung kaufen wollen, aus dem Ausland zahlen, eine Spedition schicken oder Sie auf eine fremde Webseite locken.

Für die Probefahrt gilt:

  • Lassen Sie sich den Führerausweis zeigen und notieren Sie Name und Ausweisnummer.
  • Fahren Sie mit und geben Sie Schlüssel und Fahrzeugausweis nicht aus der Hand.
  • Klären Sie vorher, wer für Schäden aufkommt. Die Haftpflicht deckt Schäden an Dritten, Schäden am eigenen Fahrzeug nur eine Kasko.
  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Strecke. Bei einer Busse können Sie so die Person angeben, die gefahren ist.

Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss

Halten Sie den Verkauf schriftlich fest und unterschreiben Sie den Vertrag beide in zwei Exemplaren. Der digitale Kaufvertrag von drivebro übernimmt die Fahrzeugdaten aus Ihrem Inserat und erstellt ein PDF. Wichtig sind:

  • Namen, Adressen und Ausweisnummern beider Seiten
  • Fahrzeugdaten mit Fahrgestellnummer, Stammnummer und Kilometerstand
  • Kaufpreis, Zahlungsart sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Bekannte Mängel, einzeln aufgezählt
  • Der Ausschluss der Gewährleistung

Unter Privaten ist es üblich, die Gewährleistung auszuschliessen, etwa so: «Das Fahrzeug wird wie besichtigt und probegefahren verkauft, unter Ausschluss jeder Gewährleistung.» Der Ausschluss gilt nicht für Mängel, die Sie absichtlich verschweigen (Art. 199 OR). Für Eigenschaften, die Sie ausdrücklich zusichern, etwa «unfallfrei», haften Sie in der Regel trotzdem. Schreiben Sie deshalb nur in den Vertrag, was Sie sicher wissen.

Zahlung

Übergeben Sie Fahrzeug, Schlüssel und Fahrzeugausweis erst, wenn das Geld sicher bei Ihnen ist.

  • Überweisung: Warten Sie, bis der Betrag auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist. Eine Zahlungsbestätigung per E-Mail, ein Bildschirmfoto oder ein Beleg ist kein Beweis, solche Dokumente lassen sich leicht fälschen.
  • Bargeld: Zählen Sie das Geld bei der Übergabe und stellen Sie eine Quittung aus. Bei grösseren Beträgen ist ein gemeinsamer Termin am Bankschalter sicherer.
  • Fremde Zahlungswege: Lehnen Sie Checks und Treuhanddienste ab, die die Gegenseite vorschlägt und die Sie nicht kennen.

Kontrollschilder und Fahrzeugausweis

Die Kontrollschilder gehören Ihnen, nicht dem Fahrzeug. Schrauben Sie sie vor der Übergabe ab und übergeben Sie das Fahrzeug nie mit Ihren Schildern. Danach haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Hinterlegen: Sie geben die Schilder beim Strassenverkehrsamt ab, vielerorts auch per Post. Ab dann ist keine Verkehrssteuer mehr geschuldet, je nach Kanton erhalten Sie einen Teil der bezahlten Steuer zurück.
  • Übertragen: Sie verwenden die Schilder für Ihr nächstes Fahrzeug und lösen dieses damit ein.

Den Fahrzeugausweis geben Sie der Käuferin oder dem Käufer mit. Sie oder er braucht ihn, um das Fahrzeug auf den eigenen Namen einzulösen.

Versicherung informieren und Inserat beenden

Teilen Sie Ihrer Versicherung den Verkauf mit, auch wenn Sie die Schilder hinterlegt haben. Kaufen Sie ein neues Fahrzeug, passt sie den bestehenden Vertrag in der Regel an. Ohne neues Fahrzeug klären Sie, ob der Vertrag ruht oder aufgehoben wird und wie viel Prämie Sie zurückerhalten.

Markieren Sie das Inserat zum Schluss in Ihrem Konto als verkauft. Es verschwindet sofort aus der Suche, und es entstehen keine weiteren Kosten.

Vor der Übergabe

  • Geld auf dem Konto gutgeschrieben oder bar gezählt
  • Kaufvertrag in zwei Exemplaren unterschrieben
  • Kontrollschilder abgeschraubt
  • Fahrzeugausweis, beide Schlüssel und Serviceheft übergeben
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe notiert

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetze und die Vorgaben des Strassenverkehrsamts in Ihrem Kanton. Bei einem konkreten Fall wenden Sie sich an eine Fachperson. Stand: 04.10.2026.

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