Occasion kaufen ohne böse Überraschung

Eine gute Occasion erkennen Sie nicht am Glanz, sondern an Unterlagen, Zustand und Probefahrt. Diese Punkte sollten Sie prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Lesezeit rund fünf MinutenStand 04.10.2026

Wer eine Occasion kauft, übernimmt die Geschichte eines Fahrzeugs. Die meisten Verkäuferinnen und Verkäufer geben gerne Auskunft. Mit einer klaren Reihenfolge behalten Sie trotzdem den Überblick: zuerst Inserat und Fragen, dann Besichtigung, Probefahrt und Unterlagen, am Schluss Einlösung, Zahlung und Vertrag.

Vor der Besichtigung

Lesen Sie das Inserat genau und vergleichen Sie den Preis mit ähnlichen Fahrzeugen: In der Suche filtern Sie nach Modell, Jahrgang und Kilometern, im Vergleich stellen Sie bis zu drei Inserate nebeneinander. Klären Sie danach per Nachricht oder am Telefon die wichtigsten Fragen:

  • Wie viele Vorbesitzerinnen und Vorbesitzer hatte das Fahrzeug?
  • Gab es Unfälle oder grössere Reparaturen?
  • Wann war die letzte MFK, und wurden dabei Mängel festgestellt?
  • Ist das Serviceheft vollständig, und wann ist der nächste Service fällig?
  • Warum wird das Fahrzeug verkauft?

Vereinbaren Sie die Besichtigung bei Tageslicht und trockenem Wetter. Regen und Dämmerung verdecken Kratzer, Dellen und Farbunterschiede. Nehmen Sie wenn möglich eine zweite Person mit, am besten jemanden, der sich mit Fahrzeugen auskennt.

Besichtigung

Gehen Sie einmal langsam um das Fahrzeug herum und schauen Sie es danach im Detail an. Achten Sie besonders auf diese Stellen:

  • Karosserie: Ungleichmässige Spaltmasse und Farbunterschiede zwischen einzelnen Teilen deuten auf Reparaturen hin. Rost zeigt sich oft an Radläufen, Schwellern und Türunterkanten.
  • Reifen: Das gesetzliche Minimum beträgt 1.6 mm Profil, für Winterreifen empfehlen Fachleute mindestens 4 mm. Einseitig abgefahrene Reifen können auf eine verstellte Achse hinweisen.
  • Motorraum und Unterboden: Ölspuren, feuchte Stellen und lose Teile sind ein Grund zum Nachfragen. Lassen Sie den Motor kalt starten und achten Sie auf Rauch und ungewohnte Geräusche.
  • Innenraum: Lenkrad, Pedale und Fahrersitz sollten zum Kilometerstand passen. Prüfen Sie Schalter, Fensterheber, Klimaanlage und Bildschirm.
  • Kontrollleuchten: Nach dem Start müssen alle Warnleuchten erlöschen.

Vergleichen Sie zum Schluss die Fahrgestellnummer im Fahrzeugausweis mit der Nummer am Fahrzeug. Sie steht meist unten an der Frontscheibe und zusätzlich im Motorraum oder an einer Türsäule.

Probefahrt

Planen Sie mindestens 20 bis 30 Minuten ein und fahren Sie auf verschiedenen Strassen: im Ort, über Land und wenn möglich auf der Autobahn. So zeigen sich Schwächen, die im Stand verborgen bleiben.

  • Das Fahrzeug fährt geradeaus, ohne dass Sie gegenlenken müssen.
  • Beim Bremsen zieht es nicht zur Seite, und das Pedal bleibt fest.
  • Die Gänge lassen sich ohne Kratzen schalten, ein Automat schaltet ruckfrei.
  • Über Bodenwellen klappert und poltert nichts.
  • Lüftung, Heizung und Klimaanlage arbeiten in allen Stufen.

Zeigen Sie Ihren Führerausweis unaufgefordert und klären Sie vor der Fahrt, wer bei einem Schaden aufkommt. Die Haftpflicht des Fahrzeugs deckt Schäden an Dritten. Für Schäden am Fahrzeug selbst braucht es eine Kasko, sonst kann man Sie dafür haftbar machen.

Serviceheft und Fahrzeugausweis

Ein lückenloses Serviceheft oder ein Auszug der digitalen Servicehistorie ist ein gutes Zeichen. Rechnungen zeigen, was in den letzten Jahren gemacht wurde, etwa Zahnriemen, Bremsen oder Batterie. Prüfen Sie, ob die Kilometerstände in den Unterlagen zum Tacho passen.

Im Fahrzeugausweis finden Sie unter anderem die Stammnummer, die erste Inverkehrsetzung und das Datum der letzten Prüfung. Fragen Sie nach, wenn die eingetragene Halterin oder der eingetragene Halter nicht die Person ist, die Ihnen das Fahrzeug verkauft.

Steht im Fahrzeugausweis der Code 178 («Halterwechsel verboten»), gehört das Fahrzeug oft einer Leasinggesellschaft oder einer Bank. Ein Halterwechsel ist dann erst mit deren Zustimmung möglich. Lassen Sie sich ausserdem beide Schlüssel, die Bedienungsanleitung und, falls vorhanden, den zweiten Radsatz zeigen.

MFK-Bericht

Personenwagen müssen in der Schweiz vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung zur Motorfahrzeugkontrolle, danach nach drei Jahren und anschliessend alle zwei Jahre. Das Aufgebot verschickt das Strassenverkehrsamt.

«Ab MFK» heisst, dass das Fahrzeug die Prüfung kürzlich bestanden hat. Lassen Sie sich Prüfdatum und Prüfbericht zeigen. Die MFK prüft Sicherheit und Umweltvorschriften am Prüftag, sie ist keine Garantie für den Zustand von Motor oder Getriebe. Ist die nächste Prüfung bald fällig, rechnen Sie mögliche Reparaturen in den Preis ein.

Kontrollschild und Versicherung

In der Schweiz gehören die Kontrollschilder der Halterin oder dem Halter, nicht dem Fahrzeug. Die Verkäuferin oder der Verkäufer schraubt sie vor der Übergabe ab. Damit Sie mit dem Fahrzeug nach Hause fahren können, lösen Sie es vorher auf Ihren Namen ein:

  1. Schliessen Sie die Versicherung ab. Sie meldet den Versicherungsnachweis elektronisch dem Strassenverkehrsamt.
  2. Lösen Sie das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons ein. Dafür brauchen Sie den bisherigen Fahrzeugausweis, einen amtlichen Ausweis und, falls Sie sie übertragen möchten, Ihre bisherigen Kontrollschilder.
  3. Sie erhalten einen neuen Fahrzeugausweis auf Ihren Namen. Mit Ihren Kontrollschildern ist das Fahrzeug bereit.

Die Abläufe unterscheiden sich je nach Kanton leicht. Viele Strassenverkehrsämter bieten Termine oder einen Online-Schalter an. Worauf Sie bei der Versicherung achten, steht im Ratgeber Versicherung.

Zahlung

Bezahlen Sie nie im Voraus für ein Fahrzeug, das Sie nicht gesehen haben. Sicher ist die Zahlung Zug um Zug: Geld und Fahrzeug wechseln gleichzeitig die Hand.

  • Überweisung: Überweisen Sie den Betrag vor der Übergabe und warten Sie, bis die Verkäuferin oder der Verkäufer den Eingang auf dem eigenen Konto bestätigt.
  • Bargeld: Zahlen Sie bei der Übergabe gegen eine unterschriebene Quittung. Bei grösseren Beträgen bietet sich ein gemeinsamer Termin am Bankschalter an.
  • Händler: Sie erhalten eine Rechnung. Leisten Sie eine Anzahlung für eine Reservation nur gegen eine schriftliche Bestätigung.

Treuhand- oder Speditionsdienste, die die Gegenseite vorschlägt, sind ein Warnsignal. Mehr dazu im Hilfe-Center unter «Sicherheit und Betrug».

Kaufvertrag

Halten Sie den Kauf schriftlich fest, auch unter Privaten. Mit dem digitalen Kaufvertrag von drivebro übernehmen Sie die Fahrzeugdaten direkt aus dem Inserat und erhalten ein PDF zum Unterschreiben. In den Vertrag gehören:

  • Namen, Adressen und Ausweisnummern beider Seiten
  • Marke, Typ, Fahrgestellnummer, Stammnummer, erste Inverkehrsetzung und Kilometerstand
  • Kaufpreis, Zahlungsart sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Bekannte Mängel und alles, was ausdrücklich zugesichert wird, zum Beispiel «unfallfrei»
  • Mitgegebenes Zubehör wie zweiter Radsatz oder Ladekabel

Privatverkäufe erfolgen meist «wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeder Gewährleistung». Wer einen Mangel absichtlich verschweigt, kann sich auf diesen Ausschluss nicht berufen (Art. 199 OR). Händler geben oft eine Garantie. Lesen Sie, was sie umfasst, wie lange sie gilt und wo Arbeiten ausgeführt werden müssen.

Prüfen Sie das Fahrzeug nach der Übergabe sofort und melden Sie Mängel, die Sie entdecken, umgehend schriftlich (Art. 201 OR).

Zur Besichtigung mitnehmen

  • Führerausweis und amtlicher Ausweis
  • Taschenlampe für Motorraum und Unterboden
  • Telefon für Notizen und Fotos
  • Diese Fragen und Punkte, zum Beispiel ausgedruckt
  • Eine zweite Person

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetze und die Vorgaben des Strassenverkehrsamts in Ihrem Kanton. Bei einem konkreten Fall wenden Sie sich an eine Fachperson. Stand: 04.10.2026.

Weitere Artikel

Zum Ratgeber
Lesezeit drei Minuten

Elektroauto als Occasion

Wie Sie den Batteriezustand prüfen, was die Batteriegarantie wert ist und was beim Laden zuhause und im Winter zählt.

Lesezeit vier Minuten

Leasing oder Kredit

Was Leasing und Kredit kosten, wem das Fahrzeug gehört und was bei einem vorzeitigen Ausstieg gilt, mit Rechenbeispiel.