Leasing oder Kredit: was zu Ihnen passt

Beide verteilen den Preis eines Fahrzeugs auf Monatsraten. Sie unterscheiden sich bei Eigentum, Kosten und Flexibilität. Ein Überblick mit Rechenbeispiel.

Lesezeit rund vier MinutenStand 04.10.2026

Die Monatsrate ist die Zahl, die in jeder Werbung steht. Sie sagt aber wenig darüber aus, was Sie ein Fahrzeug insgesamt kostet. Wer Leasing und Kredit vergleicht, schaut deshalb auf drei Dinge: wem das Fahrzeug gehört, was Sie über die ganze Laufzeit bezahlen und wie flexibel Sie bleiben.

Der Unterschied

Beim Leasing mieten Sie das Fahrzeug für eine feste Zeit, meist zwei bis fünf Jahre. Es gehört der Leasinggesellschaft, im Fahrzeugausweis steht der Code 178 «Halterwechsel verboten». Am Ende geben Sie es zurück.

Beim Kredit kaufen Sie das Fahrzeug. Die Bank leiht Ihnen das Geld, das Sie in Raten mit Zins zurückzahlen. Das Fahrzeug gehört Ihnen, und Sie können es jederzeit verkaufen. Den Kredit zahlen Sie dann trotzdem vollständig zurück, oft mit dem Verkaufserlös.

Was es kostet

Die Leasingrate deckt den Wertverlust bis zum vereinbarten Restwert und den Zins. Weil Sie nur einen Teil des Preises abbezahlen, ist sie tiefer als eine Kreditrate. Beim Kredit zahlen Sie den ganzen Betrag zurück, dafür gehört Ihnen das Fahrzeug am Ende. Leasingzinsen sind häufig tiefer als Kreditzinsen, vor allem bei Aktionen der Hersteller.

Ein Beispiel mit einem Fahrzeug für CHF 30'000.–, Laufzeit 48 Monate und 20 % Sonderzahlung oder Anzahlung:

PositionLeasingKredit
Sonder- oder AnzahlungCHF 6'000.–CHF 6'000.–
Effektiver Jahreszins3.9 %5.9 %
MonatsrateCHF 297.–CHF 561.–
Summe der RatenCHF 14'256.–CHF 26'928.–
ZinskostenCHF 2'856.–CHF 2'928.–
Nach 48 MonatenRückgabe, Restwert CHF 12'600.–Fahrzeug gehört Ihnen

Das Leasing wirkt günstiger, weil die Rate tiefer ist. Nach vier Jahren haben Sie beim Leasing aber CHF 20'256.– bezahlt und kein Fahrzeug, beim Kredit CHF 32'928.– und ein Fahrzeug, das noch etwas wert ist. Vergleichen Sie deshalb immer den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten, nicht nur die Rate. Mit dem Finanzierungsrechner rechnen Sie Ihr eigenes Beispiel.

Rechenbeispiel Leasing mit angenommenen Zinssätzen, keine Offerte: Fahrzeugpreis CHF 30'000.–, Laufzeit 48 Monate, 15'000 km pro Jahr, Sonderzahlung 20 % (CHF 6'000.–), Restwert 42 % (CHF 12'600.–), effektiver Jahreszins 3.9 %, Monatsrate CHF 297.– inkl. MWST. Vollkaskoversicherung obligatorisch. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (Art. 3 UWG).

Vollkasko

Bei Leasing verlangt die Leasinggesellschaft während der ganzen Laufzeit eine Vollkaskoversicherung, denn das Fahrzeug gehört ihr. Diese Prämie gehört in Ihre Rechnung. Beim Kredit entscheiden Sie selbst. Solange das Fahrzeug noch viel wert ist, lohnt sich die Vollkasko trotzdem: Den Kredit zahlen Sie auch nach einem Totalschaden weiter zurück. Worauf Sie achten, steht im Ratgeber Versicherung.

Restwert und Kilometer

Der Restwert ist der Betrag, den das Fahrzeug am Ende des Leasings nach Vertrag noch wert ist. Ein hoher Restwert senkt die Rate. Bei der Rückgabe zählt dann vor allem, ob Zustand und Kilometer dem Vertrag entsprechen.

Das Fahrzeug wird bei der Rückgabe begutachtet. Mehrkilometer verrechnet die Leasinggesellschaft zu einem festen Satz pro Kilometer, Schäden über die normale Abnutzung hinaus ebenfalls. Schätzen Sie Ihre Kilometer deshalb lieber etwas höher ein. Ob Sie das Fahrzeug am Ende zum Restwert kaufen können, ist nicht selbstverständlich. Klären Sie das vor der Unterschrift.

Vorzeitig aussteigen

Einen Kredit können Sie jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Die Zinsen für die nicht beanspruchte Zeit entfallen (Art. 17 KKG).

Ein Leasing können Sie mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen (Art. 17 KKG). Die Leasinggesellschaft berechnet die Raten dann rückwirkend für die kürzere Laufzeit neu, nach einer Tabelle, die im Vertrag steht. Weil kürzere Laufzeiten höhere Raten haben, entsteht meist eine Nachzahlung von einigen tausend Franken. Schliessen Sie ein Leasing deshalb nur ab, wenn Sie es bis zum Ende tragen können.

Prüfung und Widerruf

Leasing und Kredit für Privatpersonen fallen unter das Konsumkreditgesetz. Vor dem Abschluss prüft die Bank oder Leasinggesellschaft Ihre Kreditfähigkeit: Die Raten müssen bezahlt werden können, ohne dass Ihr Einkommen unter das betreibungsrechtliche Existenzminimum fällt. Die Verträge werden der Informationsstelle für Konsumkredit gemeldet.

Nach der Unterschrift können Sie den Vertrag innert 14 Tagen schriftlich widerrufen (Art. 16 KKG).

Was zu Ihnen passt

  • Leasing passt, wenn Sie alle drei bis vier Jahre ein neueres Fahrzeug fahren möchten, Ihre Kilometer gut kennen und feste Monatskosten schätzen.
  • Kredit passt, wenn Sie das Fahrzeug lange fahren, bei Kilometern und Wiederverkauf frei sein möchten oder eine günstigere Occasion kaufen.
  • Barzahlung ist am günstigsten, wenn Sie das Geld haben und danach eine Reserve für Unvorhergesehenes bleibt.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetze und die Vorgaben des Strassenverkehrsamts in Ihrem Kanton. Bei einem konkreten Fall wenden Sie sich an eine Fachperson. Stand: 04.10.2026.

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